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SWK 5, 10. Februar 2026, Seite 290

Wichtige Änderungen für die Veranlagung 2025 im Überblick

1. Abgabenänderungsgesetz 2024 (BGBl I 2024/113) sowie Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (BGBl I 2024/144)

Bereits mit ist die echte Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden in Kraft getreten (Rz 731a UStR). Diese Änderung wird daher bereits im Sonderheft zur Umsatzsteuererklärung 2024 erläutert.

Mit Wirkung ab wurde die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer grundlegend geändert. Bei der nationalen Kleinunternehmerregelung wurden die Umsatzgrenze auf 55.000 Euro (ohne Umrechnung auf fiktive Bruttobeträge) angehoben und eine neue Toleranzregelung eingeführt. Zudem führt ein unterjähriges Überschreiten der Umsatzgrenze nicht mehr zu einer Rückwirkung der Steuerpflicht auf die Umsätze des gesamten Kalenderjahres. Weiters wurde die Kleinunternehmerregelung auf Umsätze innerhalb der EU ausgeweitet. So können nun einerseits österreichische Unternehmen die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in einzelnen EU-Ländern beantragen und andererseits Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland die österreichische Kleinunternehmerbefreiung anwenden. Voraussetzungen sind, dass ein jährlicher unionsweiter Umsatz von 100.000 Euro sowie die jeweilige nationale Kleinunternehmergrenze nicht überschritten werden und ein ent...

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