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Erlässe, Informationen
Diese Übersicht listet alle Staaten und Territorien auf, mit denen Vereinbarungen zur umfassenden Amtshilfe bestehen (Info des 2024-0.853.922).
Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. 1. angepasst und betragen für das Jahr 2025 (, 2024-0.927.964, BMF-AV 2024/180):
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Altersgruppe | Regelbedarf |
0-5 Jahre | 350 Euro |
6-9 Jahre | 440 Euro |
10-14 Jahre | 540 Euro |
15-19 Jahre | 670 Euro |
20 Jahre oder älter | 770 Euro |
Die Bausparprämie für das Jahr 2025 beträgt 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge (, 2024-0.757.616, BMF-AV 2024/141).
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2025 4,5 % (, 2024-0.757.904).
Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs 1 Z 2 lit b Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2025 35,889 Cent/kWh (, 2024-0.770.739, BMF-AV 2024/149).