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Gesetze, Verordnungen
Mit dem PrAG 2025 wurde die Inflationsanpassung für das Jahr 2025 umgesetzt:
Die Tarifgrenzen der ersten bis fünften Tarifstufe wurden um 3,83 % angepasst (Erhöhung um zwei Drittel zuzüglich 0,5 %).
Die Absetzbeträge, die SV-Rückerstattung sowie mit diesen in Zusammenhang stehende Grenzbeträge für Einschleifungen, die Freigrenze für das Jahressechstel gemäß § 67 Abs 1 Satz 2 und 3 EStG, § 41 Abs 4 Satz 2 EStG und § 77 Abs 4 Satz 1 EStG sowie die Grenze für die Anwendung der 30 % gemäß § 41 Abs 4 Satz 4 EStG und § 77 Abs 4 letzter Satz EStG wurden um die volle Inflationsrate (5 %) erhöht.
Daneben wurden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt:
Die Kleinunternehmerpauschalierung wurde an die (geänderte) Grenze für die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer (55.000 Euro) angepasst (§ 17 Abs 3a EStG).
Die Tagesgelder für Inlandsdienstreisen sowie das Nächtigungsgeld wurden - entsprechend der Änderung in der Reisegebührenvorschrift 1955 - auf 30 Euro bzw 17 Euro angehoben (§ 26 Z 4 EStG).
Die für das Jahressechstel bestehenden Regelungen in § 41 Abs 4 EStG, § 67 Abs 1 EStG und § 77 Abs 4 EStG wurden in den Katalog der Bestimmungen für die Inflationsanpassung aufgenommen (§ 33 Abs 1a EStG).
Einführung eines Kinderzuschlags, der gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag und der Familienbeihilfe ausbezahlt wird (§ 104 EStG).
Literatur: Baum...