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Zweifelsfälle bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG
Kudert (PIStB 2026, 13 ff) untersucht, inwieweit auch Fälle einer passiven Entstrickung und der bloßen Gefährdung des deutschen Besteuerungsrechts in den Anwendungsbereich der Wegzugsbesteuerung nach § 6 dAStG fallen. Zur passiven Entstrickung (zB Abschluss eines neuen DBA, das deutsche Besteuerungsrechte einschränkt) kommt Kudert zu dem Ergebnis, dass diese zwar, entgegen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung, nicht unter § 6 Abs 1 Satz Nrn 1 und 2 dAStG fällt, sehr wohl aber unter Nr 3, da nach dieser Bestimmung kein konkretes Zutun des Steuerpflichtigen als Tatbestandsmerkmal verlangt wird, sondern lediglich Ereignisse, durch die das Besteuerungsrecht Deutschlands beschränkt oder ausgeschlossen wird. Auch § 6 Abs 1 Satz 1 Nr 3 dAStG setze aber voraus, dass durch das Ereignis das deutsche Besteuerungsrecht bei einer fiktiven Veräußerung tatsächlich beschränkt oder ausgeschlossen wird.