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SWI 2, Februar 2026, Seite 132

Besteuerung der Leistungen aus einem US 401(k) Pension Plan

Kühn/Linseisen/Dietrich (https://www.fgs.de/news-and-insights/blog/detail/bfh-schafft-klarheit-zur-besteuerung-von-zahlungen-aus-us-amerikanischen-vorsorgeplaenen) analysieren das Urteil des BFH vom , X R 23/22, zur Frage, wie Zahlungen aus einem US 401(k) pension plan in Deutschland steuerlich zu qualifizieren sind, wenn ein zuvor in den USA beschäftigter Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Tätigkeit in Deutschland ansässig wird. Nach dem DBA wird das Besteuerungsrecht in diesem Fall jedenfalls auch Deutschland zugewiesen. Während der Arbeitnehmer die Auszahlung in seiner Einkommensteuererklärung in Deutschland als steuerfrei behandelte, legte das Finanzamt den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge der Besteuerung zugrunde. Der BFH bestätigte, dass in einer rechtsvergleichenden Qualifizierung ein 401(k) pension plan der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen) in Deutschland vergleichbar ist und daher dieselben Regeln nach § 22 dEStG anwendbar sind.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl

WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.

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