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EuG: Dreiecksgeschäftsregelung ist auch bei mehr als drei Beteiligten in der Reihe anwendbar
In seinem Urteil vom , MS KLJUČAROVCI, d.o.o., T-646/24, hatte sich das EuG ua mit der Frage zu befassen, ob die Dreiecksgeschäftsregelung für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte auch dann angewendet werden kann, wenn an dem Reihengeschäft mehr als drei Wirtschaftsteilnehmer beteiligt sind. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
S. 127 MS KLJUČAROVCI, d.o.o. (kurz: MS), die Klägerin des Ausgangsverfahrens, ist eine Handelsgesellschaft, die in Slowenien für Mehrwertsteuerzwecke erfasst ist. In den Jahren 2015 und 2016 erwarb sie von in Deutschland registrierten Lieferern Soja- und Rapstrester sowie Rapsöl, die sie an drei in Dänemark für Mehrwertsteuerzwecke erfasste Gesellschaften weiterverkaufte. MS teilte den deutschen Lieferern ihre slowenische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer mit. Die Beförderung der von MS erworbenen Waren erfolgte unmittelbar aus Deutschland nach Dänemark und wurde von MS organisiert und bezahlt. Der Erwerb dieser Waren und die anschließenden Lieferungen an die drei dänischen Gesellschaften und Kunden von MS wurden in Slowenien in einer Mehrwertsteuererklärung und in einer Zusammenfassenden Meldung aufgeführt. Die Rechnungen, die MS ihren K...