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Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
, 2025-1.047.659, BMF-AV 2026/2.
Die Übergangsregelung für die Sparte Einzelhandel sowie die Sparte Markt-, Straßen- und Wanderhandel bzw vergleichbare andere gewerblich tätige Unternehmen vom bleibt aufrecht.
Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl I 2025/97, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.