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IRZ 1, Jänner 2026, Seite 17

Implementierung von IFRS 18: Ein beispielhafter Projektverlauf

Melanie Schunk, Stephanie Chadha, Jens Peter Müller und Alexander Rüschenbaum

Die Erstanwendung von IFRS 18 rückt immer näher. Für Unternehmen, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 noch nicht oder noch nicht ausreichend „IFRS 18 ready“ sind, ist Eile geboten. Die regulatorischen Neuerungen von IFRS 18 können erhebliche Auswirkungen auf zugrunde liegende Finanzprozesse und -systeme nehmen und bedürfen eines entsprechenden Vorlaufs für die erfolgreiche Implementierung. Ein strukturiertes Vorgehen ist dabei ebenso essenziell wie die aktive Steuerung der inhärenten Projektherausforderungen.

1. Einleitung

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ im April 2024 veröffentlicht. Ziel des neuen Standards ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Informationen über die finanzielle Leistung von Unternehmen zu erhöhen. Die regulatorischen Neuerungen betreffen alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform oder Branche. IFRS 18 ersetzt IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und umfasst nachfolgende wesentliche Änderungen:

neue Zwischensummen sowie Vorgaben zur Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (IFRS 18.47, IFRS 18.69);

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