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Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich - NaBeG-Regierungsvorlage, Draft Simplified ESRS
Wie weit geht die NaBeG-Regierungsvorlage, wie einfach sind die vereinfachten ESRS?
Ende November wurde die Regierungsvorlage zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG-RV) im Nationalrat eingebracht. Das NaBeG zielt auf eine UGB-Novelle ab, mit der die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in österreichisches Recht umgesetzt werden. Österreich ist in der CSRD-Umsetzung seit Mitte 2024 säumig, ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren ist inzwischen anhängig. Dieser Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die geplanten NaBeG-Bestimmungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Anschließend werden die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) beleuchtet, auf die sich das NaBeG bezieht. Diese wurden kürzlich überarbeitet, Anfang Dezember von der EFRAG in einer vereinfachten Fassung veröffentlicht („Draft Simplified ESRS“) und als neuer Vorschlag an die Europäische Kommission übergeben.
1. NaBeG-Regierungsvorlage
1.1. Betroffenheit und erstmalige Anwendung
Gemäß der NaBeG-Regierungsvorlage richtet sich die Betroffenheit von der Berichtspflicht nach der Unternehmensgröße. Grundsätzlich sind große Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, und mehr als 500...