Kanzlei 2.0
1. Aufl. 2026
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S. 46529. Ich-GmbH oder nicht GmbH?
29.1. Einleitung
In diesem Kapitel soll kompakt erörtert werden, unter welchen Bedingungen es ratsam sein kann, den Betrieb einer Einzelrechtsanwältin in Form einer GmbH zu bewerkstelligen. Es soll hingegen kein Rechtsformenvergleich angestellt werden, der beantworten sollte, wie am besten eine Mehrpersonen-Rechtsanwältinnenkanzlei organisiert werden könnte. Die Fokussierung auf die Einzelkämpferin hat den Zweck, die Besonderheiten einer GmbH hervorzubringen, ohne die Komplexität um eine zusätzliche Ebene (nämlich Mitgesellschafter) zu erhöhen. Auch soll ein besonderes Augenmerk auf die ertragsteuerlichen Folgen gelegt werden. Die steuerliche Betrachtung stellt also auch gleich den ersten Teil der Erörterung dar.
29.2. Einkommensteuer vs Körperschaftsteuer
29.2.1. Die Einzelunternehmerin
Als „Urzustand“ für weitere Überlegungen nehmen wir eine Rechtsanwältin (RA) als Einzelunternehmerin (EU) an. Es ist der wohl häufigste Fall, dass frischgebackene RA in ihrer Ausbildungskanzlei als selbständige RA „weiterarbeiten“. Aus einer Konzipientin wird im ersten Schritt eine Substitutin. Die Standardlaufbahn lässt sich also wie folgt aufzeichnen (wobei mit „Standard“...