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Kanzlei 2.0
Bisset (Hrsg)

Kanzlei 2.0

Handbuch für die Kanzlei Next Level

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5279-5

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Kanzlei 2.0 (1. Auflage)

S. 38925. Marketing Use Cases

25.1. TikTok/Instagram

Michael Lanzinger

25.1.1. Tik oder Tok?

Die so genannten „neuen Medien“ oder besser „sozialen Medien“ bieten auch weitere Möglichkeiten, sich als Rechtsanwältin zu präsentieren. Die Zeiten, in denen man „einfach begonnen“ hat, sind bereits seit gefühlten mehreren Zeitaltern vorbei und selbst wenn man bereits gut im Sattel der eigenen Kanzlei sitzt, ist es dennoch sinnvoll, sich mit diesen (zusätzlichen) Möglichkeiten des Marketings zu beschäftigen.

25.1.2. Wer die Wahl hat, hat den Kanal

Die erste und wohl auch wichtigste Frage ist jene nach dem Kanal bzw der Plattform, wobei es derer vieler gibt. Zwar dürfte es standesrechtlich schwierig werden, sich auf Only Fans hervorzutun, aber die „klassischeren“ Plattformen, wie Instagram (gerne auch „Insta“ genannt) oder TikTok stellen hier - beachtet man die Vorgaben zu anwaltlicher Werbung - kein Problem dar.

Natürlich sind Plattformen wie etwa Facebook, Xing oder LinkedIn keineswegs zu missachten, aber insbesondere die jüngeren Generationen von potentiellen Kundinnen können dort nur schwer abgeholt werden. Personen, die als „Boomer“ bezeichnet werden, bewegen sich hingegen nach wie vor gerne auf Fa...

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