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IRZ 12, Dezember 2025, Seite 501

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger und IRZ-Redaktion

//Steuersenkung mit Nebenwirkungen. Die gut gemeinte Initiative des Gesetzgebers zur Entlastung der Wirtschaft erweist sich als unerwartet große Herausforderung für die Rechnungslegung nach IFRS und auch nach HGB. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ kündigt der Gesetzgeber eine über fünf Jahre zeitlich gestaffelte Reduktion des Körperschaftsteuersatzes an, nämlich von den bis 2027 geltenden 15% schrittweise um jeweils 1% bis 2032 auf ab dann dauerhaft 10%.

[i]Entlastung mit Nebenwirkungen

Als „völlig unbeabsichtigten Kollateralschaden“ sehen Stefan Müller und Jens Reinke allerdings einen kurzfristigen erheblichen Mehraufwand auf die Unternehmen zukommen. Denn bereits in allen Abschlüssen mit Stichtagen ab dem werden einzelfallbezogene genaue zeitliche Betrachtungen erforderlich, die zudem um Planungen zur tatsächlichen Realisierbarkeit zu ergänzen sind. Darüber hinaus wird eine längerfristige detaillierte Steuerplanung notwendig - mindestens bis zum Jahr 2032. (Befristete) Erleichterungen? Bisher Fehlanzeige. Stefan Müller und Jens Reinke zeigen anhand von Zahlenbeispielen die Konsequenzen. Die Steuersenkung hat wohl ihren Prei...

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