Emissionshandel
1. Aufl. 2026
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S. VVorwort
„What the atmosphere sees!“ ist ein Ausspruch, der bei den Klimaverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen immer wieder fällt - und in Wahrheit den Kern des Problems anspricht: Um die Klimakrise bewältigen zu können, ist es entscheidend, dass der Mensch unterm Strich deutlich weniger Treibhausgase in die Atmosphäre bläst als bisher. Unter dieser Prämisse können und müssen auch die Emissionsmärkte funktionieren.
Im Dezember 2015 wurde mit dem Pariser Klimaübereinkommen in dessen Artikel 6 die Basis für freiwillige Kooperationen zwischen Vertragsparteien - bekannt als „Marktmechanismen“ - im internationalen Klimaschutz gelegt. Bei der COP 26 in Glasgow im Jahr 2021 konnte man sich auf die grundsätzlichen Verrechnungsregeln für den Emissionshandel einigen. Aber erst mit der Beschlussfassung von Standards für den projektbasierten Mechanismus bei der COP 29 in Baku im November 2024 wurden die freiwilligen Kooperationen insgesamt operabel gemacht. Entscheidend für ein ordnungsgemäßes Funktionieren dieser Kooperationen ist eine transparente Abwicklung, die Doppelzählungen von Emissionsreduktionen hintanhält, „Greenwashing“ vermeidet und zum Erreichen der Pariser Klimaziele ...