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ASoK 3, März 2016, Seite 92

Die arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Bezahlung des Ausfallsentgelts

Wie ist das Ausfallsentgelt zu berechnen?

Margit Müllner und Sebastian Zankel

Bedingt durch zahlreiche Verschärfungen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung lohnt es sich, einen Blick auf den in der juristischen Literatur bis dato selten besprochenen Entgeltbestandteil des Ausfallsentgelts zu werfen. Der Fokus der vorliegenden Abhandlung liegt dabei auf der Behandlung der variablen Entgeltbestandteile (wie Überstundenentengelte oder Leistungsentgelte im Falle von entgeltpflichtigen Nichtleistungszeiten). Diese werden der Einfachheit halber als „Ausfallsentgelt“ bezeichnet.

1. Begriff und Arten des Ausfallsentgelts

1.1. Begriff des Ausfallsentgelts

Nach den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung folgt die Ermittlung des fortzuzahlenden regelmäßigen Entgelts primär dem Ausfallsprinzip. Demnach soll der Dienstnehmer durch die Dienstverhinderung keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden; er soll aber infolge einer Dienstverhinderung auch keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Der Dienstnehmer ist daher so zu stellen, wie wenn er gearbeitet hätte.

Welche Entgeltbestandteile während eines entgeltfortzahlungspflichtigen Zeitraums weiterzuzahlen sind, richtet sich nach dem Gesetz, den jeweiligen Generalkollektivverträgen...

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