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IRZ 9, September 2016, Seite 371

Goodwill in der Bilanz: Zum fragwürdigen Ansatz von Anschaffungskosten einer Investition, die sich schlussendlich „amortisieren” muss – Ein Plädoyer, Spekulation wieder Anlegern zu überlassen

Robert Gutsche

Die gegenwärtige Goodwillbilanzierung ist durch konzeptionelle Widersprüche und spekulative Elemente geprägt. Insbesondere aufgrund impairment-only approach. Dabei wird vernachlässigt, dass der bilanzierte Goodwill im Grunde eine Investition ist, die sich amortisieren muss. Erworbener Goodwill sollte deshalb bilanziell v.a. als Investition betrachtet und systematisch abgeschrieben werden. Spekulation über einen impliziten, aus dem Unternehmenswert abgeleiteten Goodwill ist Anlegern zu überlassen, nicht dem Unternehmen. Die Goodwillbilanzierung bedarf deshalb einer längst überfälligen Korrektur.

1. Einleitung

Goodwill, Differenz zwischen Kaufpreis und erworbenen identifizierbaren, zum Fair Value bewerteten Nettovermögenswerten eines Unternehmens. Bezahlte Synergien, die sich aber erst noch realisieren müssen. Auffangbecken für unsichere, nicht beherrschbare und damit nicht einzeln in der Bilanz ansetzbare Vermögenswerte. Riskantester Vermögenswert jedes Unternehmens. Dennoch ohne Nutzungsdauer, bilanziert quasi für die Ewigkeit. Beschleuniger der „market-view”-orientierten Fair Value-Bilanzierung nach internationalen Standards. Jedoch im Zeitablauf immer aus Sicht des Unternehmens erm...

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