Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Medikamentöse Freiheitsbeschränkung bei Kindern und Jugendlichen – Diskurs aus kinderrechtlicher Sicht
Mit ist die Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) in Kraft getreten, mit der dessen Geltungsbereich auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger ausgedehnt wurde. Es ist daher die Frage einer möglichen Freiheitsbeschränkung durch pädagogische, pflegerische oder medizinische Maßnahmen, etwa durch Medikamente, nun auch in diesen Einrichtungen sehr sorgfältig zu beachten und zu prüfen.
Anlass für die aktuelle Auseinandersetzung mit der gegenständlichen Materie sind drei Urteile eines Wiener Bezirksgerichts Anfang März 2020, die durch die verordnete kinderpsychiatrische Medikation den Tatbestand der Freiheitsbeschränkung erfüllt sahen.
I. Novelle des HeimAufG
Eine externe Kontrolle für derartige Maßnahmen mit dem Ziel, das Kindeswohl zu sichern und möglichen institutionellen Machtmissbrauch an Kindern und Jugendlichen zu verhindern, ist aus kinderrechtlicher Sicht generell zu begrüßen. Die zentrale Perspektive bei der Umsetzung muss das körperliche, psychische und soziale Wohlergehen sowie seine bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sein. Es gilt dabei zu beachten, dass zwischen der kindlichen Entwicklung und Prozessen im Erwachsenenalter biologisch und psychodynamisch substanzielle Unterschiede besteh...