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IRZ 9, September 2016, Seite 359

Die Aktivierung von Fremdkapitalkosten nach IAS 23

Gerhard de la Paix und Ago Reinholdt

Zentrale Ziele der Vorschriften in IAS 23 sind die Herstellung der Vergleichbarkeit von Investitionen mit wesentlichem Vorfinanzierungsbedarf sowie eine veranlassungskonforme Zuordnung von Aufwendungen (matching principle). Es soll vermieden werden, dass bei aufwändigen und zeitlich langwierigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen Unterschiede bei den aktivierten Beträgen entstehen, abhängig davon, ob ein (Vor-)Lieferant den Vorfinanzierungsaufwand in die Anschaffungskosten des Bilanzierenden einpreist oder der Erwerber/Hersteller selbst den Vorfinanzierungsaufwand übernimmt. Auch sollen die in Vorperioden entstandenen Fremdkapitalkosten (borrowing costs) der Erfolgsrechnung des Jahres zugeordnet werden, in dem die zugehörigen Erlöse erzielt werden. Daher sind Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, zu aktivieren. Andere Fremdkapitalkosten sind als Aufwand zu erfassen. Bei Anwendung der IFRS für KMU sind Fremdkapitalkosten immer als Aufwand zu erfassen.

1. Qualifizierter Vermögenswert

Das in IAS 23 dargestellte Grundprinzip besteht darin, Fremdkapitalkosten als Anschaffungs- oder Herstellung...

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