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Kein lohnwerter Vorteil bei der Teilnahme an Veranstaltungen mit Erlebnischarakter
Renner, Steuerliche Folgen der Teilnahme von Dienstnehmern an Veranstaltungen ihres Arbeitgebers mit Erlebnischarakter, RdW 2014, 159.
Im angeführten Artikel wird der Aspekt der steuerlichen Behandlung gemischt veranlasster Zuwendungen im Hinblick auf die Teilnahme von Dienstnehmern an Veranstaltungen des Arbeitgebers mit Erlebnischarakter abgehandelt.
Liegt die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Veranstaltung im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers, dann kann nach der deutschen (auf die österreichische Rechtslage anwendbaren) Judikatur ein allfälliges untergeordnetes eigenes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden.
Von einem ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers wird man vor allem dann ausgehen können, wenn die Teilnahme nicht im Belieben des Mitarbeiters liegt, sondern verpflichtend ist. Bei der verpflichtenden Teilnahme an einem im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgeberunternehmens nach einem professionellen Werbekonzept aufgezogenen Event wird man demnach keinen Sachbezug im Sinne einer besonderen Entlohnung ansetzen können.