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iFamZ 4, August 2020, Seite 260

Geburt eines Kindes nach Testamentserrichtung

iFamZ 2020/147

§ 775 ABGB

Von der Bestimmung des § 775 Abs 2 ABGB ist auch der Fall eines nach Errichtung der letztwilligen Verfügung geborenen Kindes mitumfasst.

Die Erstantragstellerin und der Zweitantragsteller sind die Kinder aus der ersten Ehe des am ***** 2017 verstorbenen Erblassers, der österreichischer Staatsbürger war. In seinem Testament vom setzte sie der Erblasser zu gleichen Teilen zu Erben seines Vermögens ein.

Am schloss der Erblasser mit der Mutter des Drittantragstellers, einer (damals; vgl jedoch Beilage ./6) kubanischen Staatsangehörigen, in Kuba die Ehe. Am erfolgte eine einvernehmliche Scheidung dieser Ehe in Kuba durch notarielle Urkunde. Der Drittantragsteller wurde S. 261 am in Wien geboren. Der Erblasser wusste bereits bei der Geburt des Drittantragstellers, dass dieser nicht sein leiblicher Sohn war, was die Mutter später auch schriftlich bestätigte. Weder der Erblasser noch die Mutter des Drittantragstellers betrieben in Österreich die Anerkennung der in Kuba erfolgten Scheidung. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom wurde die in Kuba geschlossene Ehe des Erblassers mit der Mutter des Drittantragstellers im Einvernehmen geschieden (§ 55a EheG).

Die Erstantragstell...

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