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Anspruch überlassener Arbeitnehmer auf eine kollektivvertragliche Einmalzahlung (COVID-19-Prämie) sowie auf Verzugszinsen bei vertretbarer Rechtsansicht
Dem Entgeltbegriff des § 10 Abs 1 AÜG liegt der weite Entgeltbegriff des österreichischen Arbeitsrechts zugrunde und er umfasst daher nicht nur periodische Zahlungen, sondern auch Einmalzahlungen. Dies ergibt sich nach Ansicht des OGH bei richtlinienkonformer Auslegung der Bestimmung ().
Sachverhalt
Ein Simulatorpilot wurde zwischen 2015 und 2022 im Ausmaß von ca 10 % eines Vollzeitarbeitsverhältnisses an den Beschäftiger überlassen. Der im Beschäftigerbetrieb anzuwendende KV sah für alle am beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine COVID-19-Prämie in Höhe von 3.000 € vor. Für Teilzeitbeschäftigte normierte er eine entsprechende Aliquotierung.
S. 14 Entscheidung des OGH
Die Besonderheit des Anlassfalls lag darin, dass der streitgegenständliche Anspruch eine KV-Einmalzahlung war und solche nach der bisherigen Judikatur (; , 9 ObA 158/07m) überlassenen Arbeitnehmern nicht zustanden, weil es sich um keine periodischen Zahlungen handelt. Der OGH ließ die Revision zu, weil beide Entscheidungen vor dem Inkrafttreten der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG ergingen. Nun kommt er zu einem anderen Ergebnis, weil er der Ansicht ist, dass diese Ausl...