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Freie Lehrbeauftragte an Fachhochschulen unterliegen der Beitragspflicht nach dem BMSVG
Der VwGH bejaht die Zuständigkeit der ÖGK zur Feststellung der Beitragspflicht nach dem BMSVG und hält fest, dass auch freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 ASVG in den Geltungsbereich des § 1 Abs 1a BMSVG fallen - selbst dann, wenn sie aufgrund der Lohnsteuerpflicht nach § 25 Abs 1 Z 5 iVm § 47 Abs 1 und 2 letzter Satz EStG als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 2 letzter Satz ASVG pflichtversichert sind ().
Die revisionswerbende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schrieb einer Fachhochschule nach einer gemeinsamen Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen (GPLB) Nachforderungen an Beiträgen zur Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) in Höhe von € 178.398,55 für den Zeitraum Jänner 2016 bis Dezember 2018 vor. Diese Nachforderung bezog sich auf an der Fachhochschule tätige externe Lehrbeauftragte.
Die Lehrbeauftragten waren auf Grundlage von Lehrverträgen beschäftigt, die ausdrücklich festhielten, dass die Tätigkeit in persönlicher Unabhängigkeit, mit freier Zeiteinteilung und Ortswahl erfolgte. Die Lehrenden konnten sich vertreten lassen, erhielten keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Urlaubsanspruch und keine Sonderzahlungen.
Zwischen der Fachhochschule und der ÖGK bestand Einigkeit, dass...