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BMF-Anfragenbeantwortungen zur Mitarbeiterprämie 2025 vom 10. 10. 2025
Das BMF hat zwei Beantwortungen von Fragen am zur Mitarbeiterprämie 2025 gemäß § 124b Z 478 EStG veröffentlicht, und zwar zur steuerlichen Behandlung der Einmalzahlung im Metallindustrie-KV (abrufbar unter https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Steuerliche-Behandlung-Einmalzahlung-Metallindustrie-KV.html) und zu Beispielen zur sachlichen und betriebsbezogenen Differenzierung (siehe https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Mitarbeiterpr%C3%A4mie-2025-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-478-EStG-1988---Beispiele-zur-sachlichen%2C-betriebsbezogenen-Differenzierung-.html). Spät im Jahresverlauf, aber doch erhalten wir Details dazu, unter welchen Voraussetzungen die Mitarbeiterprämie 2025 steuerfrei gewährt werden kann. Weitere Abgabenbefreiungen sind nicht vorgesehen. Bitte finden Sie dazu nachfolgende Zusammenfassung; die Detailfragen können Sie unter den oben angeführten Links abrufen.
Steuerliche Behandlung der Einmalzahlung im KV Metallindustrie
KV-Regelung
Arbeitnehmer in der Metallindustrie erhalte...