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Leiharbeit zwischen Flexibilität und Schutz
Gleichbehandlung, Missbrauchsprüfung und der (un)mögliche Direktanspruch gegen den Beschäftiger
Jüngere Urteile des EuGH konkretisieren den unionsrechtlichen Rahmen für die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung. Zulässig bleibt nur, was den vorübergehenden Charakter wahrt, gewisse Gleichbehandlung gewährleistet und den Arbeitsschutz im Einsatzbetrieb effektiv sicherstellt. De lege lata ist zweifelhaft, ob das österreichische Recht diesen Anforderungen vollumfänglich gerecht wird.
1. Grundlegendes
Im Rahmen der diesjährigen Hugo Sinzheimer Moot Court Competition war der hier zugrunde liegende Fall zu bearbeiten. Im Zentrum standen insbesondere akS. 458 tuelle Fragestellungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung. Dieser Beitrag greift die dabei aufgeworfenen Problemfelder auf und ordnet diese systematisch ein.
Zunächst werden der Sachverhalt knapp dargestellt und die vorliegende Beschäftigungskonstellation in Grundzügen erläutert. Sodann wird einschlägiges Unionsrecht (insbesondere die Leiharbeits-Richtlinie, Entsende-Richtlinie und die Richtlinie 91/383/EWG) samt zugehöriger Judikatur des EuGH analysiert. Anschließend erfolgt darauf aufbauend die Subsumtion unter österreichisches Recht, insbesondere AÜG und ArbVG.
2. Sachverhalt
Die in Österreich ansässige Ge...