Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 2025, Seite 737

VwGH: Ungeachtet des Umstands, dass die Schweiz AHV-Renten als „Andere Einkünfte“ unter Art 21 DBA Schweiz subsumiert und somit steuerfrei auszahlt, sind diese Renten auch in Österreich als „Ruhegehälter aus dem öffentlichen Dienst“ gemäß Art 19 DBA Schweiz steuerfrei zu stellen und unter Progressionsvorbehalt zu befreien

Bei dem erstmals im Verfahren vor dem VwGH vorgetragenen, lediglich pauschalen Revisionsvorbringen, die AHV-Rente könnte unter Art 21 DBA Schweiz zu subsumieren sein, weil sie allen in der Schweiz versicherten Personen zustehe und es keinen Unterschied mache, ob die versicherte Person selbständig oder unselbständig tätig gewesen sei, handelt es sich um eine im Verfahren unzulässige Neuerung, die deshalb im Revisionsverfahren ungeprüft bleibt.

Sachverhalt: Die Mitbeteiligte war vor dem Übertritt in den Ruhestand im öffentlichen Dienst in der Schweiz beschäftigt und im Streitjahr 2018 nach den Regelungen des DBA Schweiz in Österreich ansässig. Sie bezog eine AHV-Rente aus der Schweiz (1. Säule) sowie eine Rente aus der St. Galler Pensionskasse (2. Säule). Die ehemaligen Arbeitgeber und die die Rente auszahlenden Stellen sind jeweils ...

Daten werden geladen...