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SWI 12, Dezember 2025, Seite 735

Amazon-Klage gegen Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ abgewiesen

Entscheidung: EuG , Amazon EU/Kommission, T-367/23.

Norm: Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste).

Das Gesetz über digitale Dienste erlegt Anbietern bestimmter Dienste, die von der Europäischen Kommission als „sehr große Online-Plattformen“ oder „sehr große Online-Suchmaschinen“ eingestuft wurden, da sie die Schwelle von 45 Millionen Nutzern in der EU (dh 10 % der Bevölkerung der EU) überschreiten, besondere Verpflichtungen auf. Die Amazon EU Sàrl, die die Plattform Amazon Store betreibt, beantragte die Nichtigerklärung des Beschlusses, mit dem die Kommission diese Plattform als „sehr große Online-Plattform“ im Sinne dieses Gesetzes benannt hatte. Mit seinem Urteil weist das Gericht der Europäischen ...

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