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LG München sieht eine Urheberrechtsverletzung bei lizenzloser Verwendung von Liedtexten durch KI
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München am , 42 O 14139/24, einen Rechtsstreit zwischen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und OpenAI (dem Betreiber von ChatGPT) entschieden und festgestellt, dass OpenAI mit seinen KI-Sprachmodellen die Urheberrechte bekannter deutscher Künstler verletzt hat.
Konkret ging es um die Nutzung von neun bekannten deutschen Liedtexten durch OpenAI. Das Gericht argumentierte, dass die Liedtexte reproduzierbar im Sprachmodell „festgelegt“ und damit gespeichert seien (sogenannte „Memorisierung“). Dies gelte als unzulässige Vervielfältigung, für die OpenAI die notwendigen Lizenzen hätte einholen müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; beide Parteien haben außerdem angeregt, den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung an den EuGH zu verweisen.