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Tatbestandsverwirklichung nach Wegzug im System der erweiterten beschränkten Steuerpflicht - illustriert anhand von Fallstudien
Die Konzeption der sog. erweiterten beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 AStG erfordert es, nicht nur den unmittelbar auf den Wegzug folgenden Veranlagungszeitraum in den Blick zu nehmen, sondern darüber hinaus einen Zeitraum von bis zu elf Jahren hinsichtlich etwaiger Rechtsfolgen zu überwachen. Diese Überwachungsobliegenheit liegt darin begründet, dass in jedem der auf den Wegzugszeitpunkt folgenden Veranlagungszeiträume die Voraussetzungen dieses in höchstem Maße komplexen Besteuerungsregimes erfüllt werden können. So kann der Fall eintreten, dass in einem Veranlagungszeitraum die erweiterte beschränkte Steuerpflicht tatbestandlich nicht erfüllt ist, in dem dann folgenden Jahr hingegen die Tatbestandsvoraussetzungen verwirklicht werden. Daraus ergibt sich der Imperativ, die Wirkungen der §§ 2 ff. AStG für jeden der auf den Wegzugszeitpunkt folgenden Veranlagungszeiträume eigenständig zu untersuchen. Die Materie der erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist insgesamt schwer zugänglich. Daher wird nachfolgend der Versuch unternommen, anhand geeigneter Fallstudien solche nicht unmittelbar ins Auge springenden Problembereiche zutage zu fördern, die sich aus der Tatbestandsv...