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Mittelbare Beteiligungen in der Grunderwerbsteuer - droht eine (unsachliche) Vervielfältigung der Tatbestände?
Aktuelle Auslegungsvorschläge führen zu zweifelhaften Ergebnissen
Das BudBG 2025 hat maßgebliche Erweiterungen der Tatbestände für „Share Deals“ in § 1 Abs 3 GrEStG mit sich gebracht. Dabei wurde unter anderem auch eine für das österreichische Recht gänzlich neuartige Figur eingeführt: die Berücksichtigung „mittelbarer“ Anteilserwerbe. Dazu gibt es aktuell den Vorschlag einer sehr extensiven Auslegung unter dem Schlagwort einer „Änderung der Zurechnung“, welcher dieser Beitrag entgegentritt und dabei für einen schlüssigeren Zugang zur Neuregelung plädiert.
1. Rechtlicher Hintergrund: Maßgeblichkeit mittelbarer Anteilserwerbe im GrEStG idF BudBG 2025
Die Novellierung der GrESt durch das BudBG 2025 hat bereits umfassende literarische Wellen geschlagen. Von den Neuerungen betroffen sind insbesondere die Tatbestände für Share Deals (Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung, Anteilsübertragung) in § 1 Abs 3 GrEStG sowie die Berechnung der Steuer bei Immobiliengesellschaften nach § 4 Abs 4 GrEStG. Die Gesetzgebung hat den von ihr angekündigten „Lückenschluss“ für diese Fälle mit quasi allen Mitteln vollzogen, die im Schrifttum nach Vorbildern aus Deutschland und anderen Staaten dazu erwogen wurden. Ein Baustein der gesetzlichen Neuerungen ist auch die dabei eher verhalten beurteilte Einbeziehung mittelbare...