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VwGH zur (alinearen) Einkünfteverteilung bei rückwirkendem Zusammenschluss
Rückwirkende Teilnahme eines nicht begünstigten Vermögens?
Der VwGH hatte sich jüngst in einem Erkenntnis mit der Frage zu beschäftigen, ob eine alineare Einkünfteverteilung bei einer Personengesellschaft zulässig ist. Darüber hinaus setzte sich der VwGH anlässlich dieses Falls damit auseinander, ob eine rückwirkende Teilnahme eines nicht begünstigten Vermögens bei einem Zusammenschluss möglich ist.
1. Revisionsfall
Dem Revisionsfall lag ein Verlustbeteiligungsmodell zugrunde, bei dem sich mehrere Kommanditgesellschaften sukzessive mit einer Aktiengesellschaft (I AG) zu einer atypisch stillen Gesellschaft zusammenschlossen. Das Erkenntnis Ro 2024/15/0002 vom betraf den Zusammenschluss einer GmbH & Co KG (X KG) mit der I AG (& atypisch stille Gesellschaft) im Jahr 2010. Gesellschafter dieser X KG waren als Komplementärin die A GmbH und als Kommanditistin die X Treuhand GmbH. Bei der X Treuhand GmbH handelte es sich um eine Treuhandkommanditistin, die neben ihrem eigenen Kommanditanteil treuhändig Kommanditanteile für Treugeber (eine Vielzahl natürlicher Personen) hielt. Revisionsgegenständlich war die Feststellungserklärung gemäß § 188 BAO der I AG und atypisch Stillen im Jahr 2010.
Mit Zusammenschlussvertrag (Verkehrswertzusammenschluss) vom schloss...