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IRZ 9, September 2020, Seite 373

IFRS 16 – Bilanzierung von Dienstleistungskomponenten bei Leasingnehmern

Der Fall – die Lösung

Peter Adolph und Tobias Rischar

1. Einleitung

Der neue Leasingstandard IFRS 16 wird inzwischen von allen nach IFRS bilanzierenden Leasingnehmern angewendet – die Erstanwendung war verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend ab dem . Der Standard bietet den Unternehmen verschiedene Wahlmöglichkeiten, deren Vor- und Nachteile aufgrund des engen Zeithorizonts zur Implementierung häufig noch nicht vollumfänglich gewürdigt werden konnten. Darunter fällt auch die Behandlung von Dienstleistungskomponenten in Leasingverträgen.

Verträge beinhalten häufig verschiedene Leistungskomponenten, die neben der Überlassung der eigentlichen Leasinggegenstände auch zusätzliche Services umfassen. Dies ist z.B. regelmäßig bei Fahrzeugleasing anzutreffen, das im Rahmen eines sog. Full-Service-Leasing auch Dienstleistungen wie Wartung umfasst. Aber auch Immobilienleasingverträge können solche Vereinbarungen beinhalten, z.B. Hausmeisterservices oder Schneeräumdienste. Werden in einem Vertrag Leasingkomponenten und zusätzliche Servicekomponenten identifiziert, bestehen gem. IFRS 16 zwei mögliche Vorgehensweisen:

I.

Die einzelnen Komponenten werden voneinander getrennt und einzeln bilanziert (IFRS 16.13). Während für die Leasingkomp...

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