Außensteuerrecht
2025
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2. Angaben zum Nutzer
„2. zum Nutzer:
a) den Familiennamen und den Vornamen sowie den Tag und Ort der Geburt, wenn der Nutzer eine natürliche Person ist,
b) die Firma oder den Namen, wenn der Nutzer keine natürliche Person ist,
c) die Anschrift,
d) den Staat, in dem der Nutzer ansässig ist, und
e) das Steueridentifikationsmerkmal oder die Steuernummer des Nutzers, soweit dem Intermediär dies bekannt ist, ...“
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Angaben zum Nutzer. Die hinsichtlich des Nutzers mitzuteilenden Angaben entsprechen grundsätzlich den Angaben zum Intermediär (s. Rz. 61 ff.). Bei mehreren Nutzern sind die Angaben für jeden Nutzer zu machen.
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frei