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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Angaben zum Intermediär

„(3) 1Der Datensatz muss folgende Angaben enthalten:

  • 1. zum Intermediär:

    • a) den Familiennamen und den Vornamen sowie den Tag und Ort der Geburt, wenn der Intermediär eine natürliche Person ist,

    • b) die Firma oder den Namen, wenn der Intermediär keine natürliche Person ist,

    • c) die Anschrift,

    • d) den Staat, in dem der Intermediär ansässig ist, und

    • e) das Steueridentifikationsmerkmal oder die Steuernummer, ...“

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Überblick. Der erste Satz mitzuteilender Angaben betrifft Details zum Intermediär. Konkret ist dieser zu identifizieren, seine Anschrift und der Ansässigkeitsstaat sind mitzuteilen. Schließlich ist die Angabe steuerlicher Identifikationsmerkmale erforderlich.

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Identifikation des Intermediärs. Handelt es sich beim Intermediär um eine natürliche Person, ist dessen Familienname und Vorname anzugeben. Bei mehreren Vornamen ist die Angabe eines Vornamens wohl ausreichend. Ferner sind der Tag und der Ort der Geburt anzugeben. Bei nicht natürlichen Personen sind die Firma oder der Name anzugeben. Der Beg...

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