Außensteuerrecht
2025
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II. Begriff der Familienstiftung (Abs. 2)
„(2) Familienstiftungen sind Stiftungen, ... .“
161
Begriff „Familienstiftung“. Unter die Zurechnungsvorschrift des § 15 fallen nur ausländische Familienstiftungen, einschl. jener Rechtsformen, welche in Abs. 2 und 3 der Familienstiftung gleichgestellt werden. § 15 Abs. 1 definiert, wann eine Familienstiftung als „ausländisch“ gilt. § 15 Abs. 2 enthält für den Begriff der ausländischen Familienstiftung eine gesetzliche Definition, die im Wesentlichen dem § 12 StAnpG a.F. nachgebildet ist. Danach fallen unter die Bestimmung nur „Stiftungen“.
162
Begriff „Stiftung“. § 15 Abs. 2 definiert den Begriff der „Familienstiftung“ in dem er den Begriff der „Stiftung“ voraussetzt. Dessen Auslegung hat der Gesetzgeber allein dem Rechtsanwender überlassen. Nach hergebrachter Auffassung wird eine Stiftung durch drei Elemente gekennzeichnet: den Stifterwillen, das Stiftungsvermögen und die Stiftungsorganisation. Dies gilt für die Stiftung des Privatrechts ebenso wie für jene des öffentlichen Rechts. Im Zweifel ist eine privatrechtliche S. 72 Begriffsbil...