Außensteuerrecht
2025
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1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764)
14
[...]
Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes)
1. § 6 Abs. 3 Nr. 4 wird wie folgt gefaßt:
„4.der Tausch der Anteile gegen Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft. Die Anwendung des § 20 Abs. 6 Satz 2 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform bleibt unberührt.“
Begründung - (Auszug)
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Zu Artikel 10
Zu Nummer 1 (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 AStG)
Nach § 6 Abs. 3 Nr. 4 AStG unterliegt der Tausch von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft i.S. des § 17 EStG (wesentliche Beteiligung) gegen Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft der Besteuerung. Diese Regelung bedarf nach Änderung des § 20 Abs. 6 des Umwandlungssteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz 1992 insoweit einer Anpassung, als nach dieser Vorschrift ein steuerneutraler Anteilstausch über die Grenze in das EG-Ausland möglich ist. Der Regelungsbereich des § 6 Abs. 3 Nr. 4 AStG wird folglich insoweit eingeschränkt.