Außensteuerrecht
2025
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1. Betroffene Entlastungsansprüche (Satz 1 und 2)
a) Überblick
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Beschränkter Anwendungsbereich. Der Anwendungsbereich des § 50j EStG ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Die zusätzlichen Voraussetzungen, die ein Steuerpflichtiger erfüllen muss, um eine Erstattung von Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des in seinem Fall anzuwendenden Steuersatzes zu erhalten (s. Rz. 58 ff.), gelten nur bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen (s. Rz. 28 ff.) und lediglich für besonders qualifizierte Entlastungsansprüche, die auf einem DBA beruhen müssen S. 15 (s. Rz. 47 ff.), sowie darüber hinaus allein im Rahmen des Erstattungsverfahrens beim BZSt nach § 50d Abs. 1 EStG (s. Rz. 54 ff.). Nach der Gesetzesbegründung soll der beschränkte Anwendungsbereich eine Konzentration der Vorschrift auf die „risikobehafteten und fiskalisch relevanten Fälle“ bewirken.
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Kritik: „Leerlaufen“. Die in der Literatur recht weit verbreitete Sichtweise, wonach die Regelung des § 50j EStG aufgrund ihres begrenzten Anwendungsbereichs (s. Rz. 25) weitgehend leerlaufe, ist eine Fehleinschätzung. Allein die bedeutende Erschwerung von missbrä...