Außensteuerrecht
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Anwendung auf Doppelbesteuerungsabkommen
„4Bestimmungen eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, ...“
119
Hintergrund. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG enthält eine gesonderte Regelung für Doppelbesteuerungsabkommen, auch wenn die Vorschrift aufgrund ihrer systematischen Stellung zunächst den Eindruck macht, unmittelbar zum Anwendungsbereich von § 50d Abs. 9 EStG zu gehören. Es wird aber „lediglich“ eine Änderung für den unilateralen Anwendungsbereich von § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG (von „wenn“ zu „soweit“, s. Rz. 56 ff.) zum Anlass genommen, diese Änderung auch in den abkommensrechtlichen Anwendungsbereich bestimmter Vorschriften (s. Rz. 122) in deutschen DBA zu transportieren. Vor diesem Hintergrund wäre es systematisch vorzugswürdig gewesen, wenn man für die Anordnung zumindest einen eigenen Absatz vorgesehen hätte. Auch wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zur Gesamtvorschrift damit zu verneinen ist, hat die Regelung eine (vorgelagerte) Bedeutung für all jene Vorschriften, die an eine abkommensrechtliche Steuerfreistellung anknüpfen - somit auch für § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG -, weil diese durch § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG modifiziert wird (s. Rz. 125).
120
Anwendungsbereich. § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG bezieht sich...