Außensteuerrecht
2025
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4. Zeitlicher Anwendungsbereich
a) Grundsätzliches, Überblick
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Grundsätzliches. In der Rechtsanwendungspraxis ist hinsichtlich der Anwendung einer Norm zwischen zwei Zeitpunkten zu differenzieren (s. auch Rz. 607 ff.): Zum einen der Zeitpunkt, zu dem sich der unter den Tatbestand zu subsumierende Sachverhalt ereignet hat, zum anderen der Zeitpunkt der praktischen Anwendung einer Norm durch einen Rechtsanwender (z.B. Behörde, Gericht). Der erste Zeitpunkt betrifft denjenigen, zu dem eine Rechtsnorm durch Verwirkung ihres Tatbestandes unmittelbar oder mittelbar eine (Verhaltens-)Pflicht aufstellt; ab welchem Zeitpunkt die Verwirklichung eines Sachverhalts die Rechtsfolge einer Norm auslösen kann, ist eine Frage der zeitlichen Anwendbarkeit dieser Norm (sog. zeitlicher Anwendungsbereich). Dies wird durch den Rechtsanwendungsbefehl einer Norm geregelt, der Teil der materiellen Rechtssetzung ist (vgl. etwa § 52 EStG). Die Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs einer Norm betrifft mithin die Frage, auf welche Sachverhalte der Lebenswirklichkeit die Rechtsfolge einer Norm angewendet werden...