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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

VIII. Rechtsfolge

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Rechtsfolge. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Missbrauchs vor, kann sich der Steuerpflichtige nicht auf den im Unionsrecht vorgesehenen Vorteil berufen. Gleiches gilt für nationale Normen, die der Umsetzung einer vorteilsgewährenden Richtlinienbestimmung dienen (vgl. Rz. 24). Die Mitgliedstaaten bzw. die nationalen Behörden und Gerichte sind zugleich aus dem allgemeinen Grundsatz des Missbrauchsverbots i.V.m. der Loyalitätsverpflichtung aus Art. 4 Abs. 3 EUV dazu verpflichtet, dem Steuerpflichtigen den missbrauchten Vorteil zu versagen. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH folgt aus dem unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, dass der Besteuerung der nicht missbräuchliche Fall zugrunde zu legen ist, d.h. der zu besteuernde Sachverhalt in der Weise neu zu definieren ist, dass für die - auf das nationale Recht gestützte - Besteuerung auf die Lage abgestellt wird, die ohne das missbräuchliche Verhalten bestanden hätte. Bei missbräuchlicher Zwischenschaltung einer Gesellschaft (A) in den Bezug von Dividenden einer anderen Gesellschaft (B) ist daher de...

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