Außensteuerrecht
2025
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I. Bedeutung, Anwendbarkeit und Reichweite
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Hintergrund. Mit seinen beiden Urteilen vom in den Rs. T Danmark u.a. und N Luxembourg u.a. (sog. Danish Cases) hat der EuGH in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung insbesondere zu den indirekten Steuern auch im Bereich des direkten Steuerrechts das Missbrauchsverbot als primärrechtlichen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts anerkannt. Danach gelte „nach ständiger Rechtsprechung [...] im Unionsrecht der allgemeine Grundsatz, dass man sich nicht betrügerisch oder missbräuchlich auf das Unionsrecht berufen kann.“ Aus diesem Grundsatz folgt für den Mitgliedstaat die zwingend zu befolgende Verpflichtung, gegenüber dem Steuerpflichtigen die vorteilsgewährende Unionsrechtsnorm nicht anzuwenden bzw. die Rechte und Vorteile aus dieser Unionsrechtsnorm zu verweigern, soweit diese vom Steuerpflichtigen betrügerisch oder missbräuchlich geltend gemacht werden (s. zu den Tatbestandsvoraussetzungen des Missbrauchs Rz. 28 ff.; zu den Rechtsfolgen Rz. 44).
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Bedeutung. Für § 50d Abs. 3 EStG hat der allgemeine Grundsatz des Missbrauch...