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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 115. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

V. Folgen eines Verstoßes gegen Unionsrecht (sog. „geltungserhaltende“ Reduktion)

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Überblick. Ist der Tatbestand einer nationalen Norm wie § 50d Abs. 3 EStG nicht mit unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar, stellt sich die Frage, wie dieser Konflikt zu lösen, ggf. zu „heilen“ ist. Entsprechend der dargestellten Einwirkungsmöglichkeiten des Unionsrechts auf das nationale Recht (vgl. Rz. 2 ff.) kann bzw. muss ein Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben zunächst im Wege unionsrechtskonformer Auslegung vermieden werden. Die Pflicht zur unionsrechtskonformen Aus S. 18 legung erfüllt insoweit die Funktion einer Konfliktvermeidung. Kann in den (nach nationalem Recht zu ziehenden) Grenzen der unionsrechtskonformen Auslegung ein Konflikt nicht beseitig werden, so ist die Kollision über die Kollisionsregel des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs zugunsten des Unionsrechts aufzulösen. Das setzt aber voraus, dass die entsprechende Norm des Unionsrechts, gegen die § 50d Abs. 3 EStG verstößt, unmittelbar anwendbar ist (s. näher Rz. 7). Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die in der Rechtsprechung des BFH und des FG Köln zun...

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