Außensteuerrecht
2025
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9. Nachweiserfordernisse
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Beweismittelbeschaffungspflicht. Nach § 68 b EStDV, der seine Ermächtigungsgrundlage in § 34 c Abs. 7 EStG hat, besteht eine besondere Beweismittelbeschaffungspflicht bzgl. der ausländischen Einkünfte und der auf sie gezahlten ausländischen Steuern. Der Nachweis ist durch Vorlage von Urkunden (Steuerbescheid, Quittung über die Zahlung) zu führen. Dabei muss der Grundsatz einerseits des Machbaren und andererseits der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Wird die ausländische Steuer im Ausland nicht isoliert festgesetzt, so kann auch nicht die Vorlage eines Steuerbescheids verlangt werden. Besagt eine Steueranmeldung nichts über die dem Einzelnen zuzurechnende ausländische Steuer, so ist das Verlangen der Vorlage der Anmeldung sinnlos. In derartigen Fällen muss es genügen, dass der Abführende schriftlich erklärt, die Steuer zu einem bestimmten Zeitpunkt S. 153 einbehalten, angemeldet und abgeführt zu haben. Soweit die Urkunden in einer ausländischen Sprache abgefasst sind, kann das FA eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache verlangen. Die Beweismittelbescha...