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IRZ 2, Februar 2015, Seite 55

Corporate Social Responsibility (CSR): Erweiterung der (Lage-)Berichterstattung um nicht-finanzielle Informationen zur Erhöhung der Unternehmenstransparenz in Umwelt- und Sozialbelangen

Andreas Glaser

Am hat der EU-Rat die ,CSR-Richtlinie’ (2014/95/EU) mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgte am . Die Richtlinie führt zur Erweiterung der (Lage-)Berichterstattung bestimmter großer Unternehmen und Konzerne. Wesentliche Inhalte betreffen Aspekte der Diversität sowie Umwelt- und Sozialbelange: Die betroffenen Unternehmen sollen künftig in größerem Umfang als bisher sowohl über ihr Engagement im Umweltschutz, ihre auf die Mitarbeiter bezogenen und sozialen Initiativen als auch über Aspekte der Korruptionsbekämpfung sowie ihre Achtung der Menschenrechte berichten. Dabei gilt es, jeweils auf die eingesetzten Konzepte, deren Umsetzung und Ergebnisse sowie verbleibende Risiken einzugehen. Wenn Unternehmen keine Politik in Bezug auf diese Belange verfolgen, bedarf es einer Erläuterung.

1. Einführung

Nach den bisherigen handelsrechtlichen Vorgaben sind nach § 289 HGB im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Des Weiteren hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassen...

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