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IRZ 2, Februar 2020, Seite 83

Berichterstattungspraxis europäischer Unternehmen zur Erstanwendung von

Eine Analyse zum 1. Quartal 2019

Rainer Kasperzak, Gülcan Erkilet und Lucas Reisch

Am ist der neue Leasingstandard IFRS 16 in Kraft getreten. Er führt überwiegend beim Leasingnehmer zu starken Veränderungen in der Bilanzierung von Leasingverhältnissen, da die Möglichkeiten zur Off-Balance-Bilanzierung erheblich eingeschränkt werden. Dieser Beitrag untersucht deshalb anhand der quartalsweisen Berichterstattung von 323 europäischen Unternehmen, inwiefern die von IAS 17 auf IFRS 16 umstellenden Unternehmen in ihrer Berichterstattung zum 1. Quartal 2019 über die Erstanwendung von IFRS 16 informieren. Insbesondere werden die getätigten Angaben nach Umfang, Art und Inhalt untersucht, um das Berichterstattungsverhalten und die Umstellungsweise der Unternehmen auf europäischer und nationaler Ebene aufzuzeigen.

1. Einleitung

Der neue Leasingstandard IFRS 16 ist von IFRS-bilanzierenden Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder ab dem beginnen, verpflichtend anzuwenden (IFRS 16.C1). Als wesentlichste Neuerung schränkt der Standard die Möglichkeiten der Off-Balance-Bilanzierung auf Leasingnehmerseite erheblich ein und verlangt stattdessen vom Leasingnehmer für sämtliche Leasingverhältnisse die bilanzielle Erfassung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverb...

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