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ASoK 1, Jänner 2012, Seite 38

II. Verordnungen und Kundmachungen zum Sozialversicherungsrecht

Gerda Ercher und Erwin Rath

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2012 festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 357/2011

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2012 wird mit 1,027 festgesetzt.

Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Gesundheit über die Aufwertung und Anpassung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2012, BGBl. II Nr. 398/2011

Diese Kundmachung beinhaltet unter anderem die Ermittlung der Aufwertungszahl, der täglichen Höchtsbeitragsgrundlage und der Aufwertungsfaktoren sowie die Feststellung der festen Beträge nach dem ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG und der Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG.

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Gesundheit über die Aufwertung und Anpassung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2012, BGBl. II Nr. 421/2011

Diese Verordnung beinhaltet die Feststellung der Hundertsätze nach § 23 Abs. 2 BSVG, der Höchtsbeitragsgrundlage nach dem B-KUVG und des im § 26a Abs. 2 B-KUVG genannten Betrages.

Maga. An...

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