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ASoK 1, Jänner 2012, Seite 21

Datenschutz im Arbeitslosenversicherungsrecht

Verwendung personenbezogener Daten durch das AMS

Dr. Andreas Gerhartl

Datenschutzrechtliche Fragen spielen bei der Vermittlung von Arbeitsuchenden und der Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe eine zunehmend größere Rolle. Der folgende Beitrag möchte die in der Praxis dabei häufiger auftretenden Problemstellungen anhand der (vor allem dezidiert das AMS betreffenden) Rechtsprechung der Datenschutzkommission (DSK) darstellen. Dabei werden die datenschutzrechtlich zu beachtenden Komponenten bei der Führung von Beratungsgesprächen, der Stellenvermittlung, der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens und der Heranziehung von Dienstleistern untersucht. Von den „Rechtsschutzinstrumenten“ werden das Recht auf Auskunftserteilung sowie das Recht auf Richtigstellung und Löschung behandelt.

Einleitung

Die Ausstrahlung des Datenschutzrechts auf das Verfahren in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung ist unter anderem deshalb von besonderer Komplexität, weil dafür verschiedene gesetzliche Grundlagen bestehen. So enthält etwa § 25 AMSG ausführliche Bestimmungen für die Datenverarbeitung und regelt insb. auch, welche Daten an welche Rechtsträger im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung übermittelt werden dürfen. Dass das DSG und die...

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