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Ausbildungskostenrückersatz im Lichte der neuen Judikatur
Ein Resümee nach fünf Jahren
Im Frühjahr 2006 wurde die Möglichkeit einer Vereinbarung des Ausbildungskostenrückersatzes im Gesetz verankert. Endgültige Klarheit über dieses Thema wurde damit jedoch nicht geschaffen. Im Laufe der letzten Jahre hat es hierzu daher immer wieder richtungsweisende Judikate gegeben. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick und behandelt die Möglichkeit des Ausbildungskostenrückersatzes im Lichte der jüngst ergangenen Judikatur.
Einleitung
Grundsätzlich hat der Dienstgeber die Möglichkeit, durch die Vereinbarung eines Ausbildungskostenrückersatzes zumindest einen Teil der getätigten Aufwendungen für Aus- und Fortbildungen des Dienstnehmers bei Ende des Dienstverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern. Die Bestimmungen zum Abschluss einer dementsprechenden Vereinbarung wurden in § 2d AVRAG aufgenommen und traten mit in Kraft. Seit Bestehen dieser Regelung kam es jedoch immer wieder zu richtungsweisenden Judikaten, die zum Teil so weit gingen, dass bereits abgeschlossene Vereinbarungen mit den Folgen der Nichtigkeit sanktioniert wurden. Im Folgenden soll ein dementsprechender Überblick über die jüngst ergangenen Judikate gegeben und ausgeführt werden, welche „Spielregeln“...