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IRZ 2, Februar 2020, Seite 57

Nachrichten zu IFRS und US-GAAP

1. IASB

Begrenzte Änderungen an IAS 1 verabschiedet

Das IASB hat am die Standardergänzung „Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1)“ veröffentlicht. Mit den verabschiedeten Änderungen werden eindeutigere Regelungen für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 als kurz- oder langfristig eingeführt, die auf die vertraglichen Vereinbarungen zum jeweiligen Abschlussstichtag Bezug nehmen.

Die Änderungen an IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Bilanz, nicht jedoch den Betrag oder den Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen oder Aufwendungen oder die Angaben, die Unternehmen zu diesen Posten bereitzustellen haben. Im Einzelnen umfassen sie folgende Regelungen bzw. Klarstellungen:

Die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig basiert auf den Rechten, die am Abschlussstichtag vorliegen. Entsprechend werden in allen betroffenen Textziffern die sprachlichen Formulierungen angeglichen, sodass nunmehr einheitlich auf das „Recht“ Bezug genommen wird, die Erfüllung einer Verpflichtung um mindestens zwölf Monate aufzuschieben. Außerdem wird explizit darauf verwiesen, dass nur Rechte, die „zum E...

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