Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnnebenkosten für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer – Vergütungen an Einzelunternehmen
Liegen bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer „sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses“ i. S. d. § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG vor, dann unterliegen auch jene Vergütungen, die dieser Geschäftsführer als Einzelunternehmer als Werkhonorare in Rechnung stellt, bei der Gesellschaft den Lohnnebenkosten.