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ASoK 8, August 2011, Seite 318

Pendlerpauschale bei mehreren Dienstverhältnissen

2007/15/0147; Renner, Anzahl der Pendlerpauschalen bei mehreren Dienstverhältnissen, SWK 17/18/2011, S 701.

Ein Dienstnehmer, der in zwei Dienstverhältnissen steht und dreimal in der Woche die 25 km entfernte Arbeitsstätte des ersten und zweimal in der Woche die 125 km entfernte Arbeitsstätte des zweiten Dienstverhältnisses aufsucht, kann nicht für beide Dienstverhältnisse das Pendlerpauschale geltend machen. Ein – von der belangten Behörde (dem UFS) durchgeführtes – Abstellen auf das Überwiegen in Bezug auf das jeweilige Dienstverhältnis darf nicht zu einer entsprechend der Anzahl der Dienstverhältnisse vorgenommenen Vervielfachung des Pauschbetrages führen. Auch wenn ein Dienstnehmer zu mehreren Arbeitsstätten im Rahmen mehrerer Dienstverhältnisse fährt, ändert sich an der Maßgeblichkeit des Kalendermonats nichts.

Das angeführte Erkenntnis macht die grundsätzliche Problematik der Rechtssituation deutlich: Auch wenn klar ist, dass mehrere Dienstverhältnisse nicht zu einer entsprechenden Anzahl von – ungekürzten – Pauschalen führen können, so ist es doch unbefriedigend, dass im konkreten Fall die tatsächlichen Aufwendungen keine entsprechende Berücksichtigung finde...

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