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Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der Berechnung der Notstandshilfe
Anrechnung und Freibeträge
Anders als beim Arbeitslosengeld spielt für die Frage, ob bzw. in welcher Höhe Notstandshilfe gebührt, auch das Partnereinkommen eine Rolle. Die Anrechnungsbestimmungen sind dabei so diffizil ausgestaltet, dass sich der Berechnungsmodus auch bei Berücksichtigung des Umstandes, dass die Bemessung der Notstandshilfe schon per se alles andere als einfach ist, als besonders komplex erweist.
Einleitung
Voraussetzung für die Anrechnung des Ehegatteneinkommens ist entweder das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts oder das Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen. Auf beide Szenarien wird daher – getrennt voneinander – eingegangen. Weiters werden das Anrechnungsprozedere und die wichtigsten verfahrensrechtlichen Grundsätze dargestellt. Eine Auseinandersetzung mit dem gesamten Recht der Notstandshilfe (Bezugsdauer, Anrechnung eigenen Einkommens, Deckelung etc.) ist aber nicht Zielsetzung dieses Beitrages.
Voraussetzungen für die Anrechnung
Gemeinsamer Haushalt
Gem. § 2 Abs. 2 Notstandshilfeverordnung (BGBl. Nr. 352/1973 i. d. F. BGBl. II Nr. 490/2001; im Folgenden: NH-VO) sind bei der Beurteilung der Notlage die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeitslosen sowie des mit dem Arbeitslose...